Bulletin n. 1/2005
December 2005
CONTENTS
  • Section A) The theory and practise of the federal states and multi-level systems of government
  • Section B) Global governance and international organizations
  • Section C) Regional integration processes
  • Section D) Federalism as a political idea
  • Fassbender Bardo
    Auswärtige Zuständigkeiten bundesstaatlicher Gliedstaaten. Die Entstehung des Prinzips der dynamischen Verweisung im Zeitalter der Gründung des Deutschen Reiches (1866-1871). Ein Beitrag zur Geschichte und zu einer allgemeinen Lehre des Bundesstaates europäischen Typus.
    in Jahrbuch des öffentlichen Rechts der Gegenwart , Band 53, 2005 ,  2005 ,  207-283
    Nach dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland sind die deutschen Länder berechtigt, im Rahmen ihrer Gesetzgebungskompetenz mit auswärtigen Staaten völkerrechtliche Verträge abzuschließen (Art. 32 Abs. 3 GG). Die Bestimmung verdeutlicht, daß in der grundgesetzlichen Konstruktion des deutschen Bundesstaates die Staatlichkeit der Länder auch ihre Völkerrechtsfähigkeit umfaßt, das Grundgesetz die Länder also nicht nur in ihrem Verhältnis zueinander und zum Bund, sondern auch völkerrechtlich als Staaten auffaßt und anerkennt. Darin liegt die verfassungsrechtliche und -theoretische Bedeutung des Art. 32 Abs. 3 GG, ungeachtet der Tatsache, daß in der Praxis der Umfang der von den Ländern abgeschlossenen völkerrechtlichen Verträge gering geblieben ist. Das Vertragschließungsrecht bundesstaatlicher Gliedstaaten bildet heute einen Bestandteil gemeineuropäischen (Bundes-) Verfassungsrechts. Die durch das Vertragschließungsrecht vermittelte Völkerrechtssubjektivität der Gliedstaaten ist ein charakteristisches Kennzeichen des Bundesstaates europäischen Typus. Der vorliegenden Abhandlung liegt die These zugrunde, daß es zu diesem Rechtszustand ohne ein zentrales verfassungsgeschichtliches Ereignis nicht gekommen wäre: die Entscheidung der deutschen Reichsverfassung von 1871 für die völkerrechtliche Vertrags- und Handlungsfähigkeit der deutschen Einzelstaaten. Wie es zu dieser historischen Entscheidung kam, ist in geschlossener Form und auf der Grundlage der historischen Quellen bisher nicht dargestellt worden. Eine solche Darstellung wird hier versucht. In ihrem Mittelpunkt stehen die auswärtige Gewalt und die völkerrechtliche Stellung der deutschen Einzelstaaten als Gegenstand der Verhandlungen über die Norddeutsche Bundes- und die Reichsverfassung von 1867 und 1871 (Teil III). Anschließend werden die in diesen Verfassungen gefundenen Lösungen als Ausdruck der Bismarckschen Grundanschauung des deutschen Bundesstaates erklärt (Teil IV). Bevor der Blick in die Vergangenheit gerichtet wird, geht er in die Umgebung der Gegenwart und sucht zu erkennen, welchen Prinzipien der vertikalen Verteilung auswärtiger Kompetenzen das Verfassungsrecht der europäischen Bundesstaaten (Schweiz, Belgien und Österreich) und Italiens als eines dezentralisierten (regionalisierten) Staates sowie das Recht der Europäischen Union folgt.
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