Bulletin n. 3/2008
February 2009
CONTENTS
  • Section A) The theory and practise of the federal states and multi-level systems of government
  • Section B) Global governance and international organizations
  • Section C) Regional integration processes
  • Section D) Federalism as a political idea
  • Schaefer Christoph
    Die Ermächtigung von Mitgliedstaaten bei ausschließlicher Gemeinschaftszuständigkeit: Regelwidrigkeit in der Kompetenzordnung?
    in Europarecht , Volume 43, Issue 5, 2008 ,  2008 ,  721-735
    In der gemeinschaftsrechtlichen Kompetenzordnung gibt es den Zuständigkeitstyp der Ausschließlichkeit, der definitionsgemäß alleine der Europäischen Gemeinschaft die jeweilige Regelungsgewalt zuweist. Besonders wichtig ist die ausschließliche Kompetenz aus Art. 133 EG, die der EG das Außenwirtschaftsrecht in seinen wesentlichen Teilen überlässt. Was passiert jedoch, wenn in der Praxis die Schultern der Gemeinschaft hierfür nicht breit genug sind und mangels Gemeinschaftsnormen nationale Regelungen der Sachfragen unerlässlich bleiben? Solche Situationen - wie sie beispielsweise in charakteristischer Form Anfang der 1980er Jahre im Streit über den Schutz der Fischbestände vom EuGH zu klären waren - entstehen mit dem "Erwachsenwerden" der Gemeinschaft weniger häufig. Mitgliedstaatliche Regeln entgegen der ausschließlichen Gemeinschaftskompetenz existieren freilich bis heute beispielsweise im Recht der (sicherheitspolitischen) Ausfuhrkontrolle in Form der nationalen Kontrolle nach §§ 5c, 5d Außenwirtschaftsverordnung und Teilen der Ausfuhrliste. Auch die Exportkontrolle für Kulturgüter nach § 1 Abs. 4 des Gesetzes zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung ist eine rein nationale Regelung im Bereich von Art. 133 EG. Auf welchen kompetenzrechtlichen Füßen stehen solche mitgliedstaatlichen Normen? Diese Fragestellung untersucht der Beitrag. (Nachdruck)
    ©2001 - 2020 - Centro Studi sul Federalismo - P. IVA 94067130016